Weiterbildung für

 Immobilienmakler

& Hausverwalter

Weiterbildungskurse für Immobilienmakler,

Mietverwalter und WEG-Verwalter gem.§ 34c GewO


  • Einfach und bequem im begleiteten Selbststudium
  • Erfüllung der Weiterbildungspflicht gem. § 34 c Abs. 2a GewO
  • Nachweisbare Lernerfolgskontrollen

          gem. § 15 b Abs.1 MaBV

  • zeitlich flexibel, wann und Wo Sie wollen


Zu den Kursen>
quotes2Artboard 2

Weiterbildung aber anders!


Durch meine Tätigkeit als Rechtsanwalt weiß ich genau mit welchen rechtlichen Fragen und Problemen Immobilienmakler und Hausverwalter täglich zu kämpfen haben.

Der Fokus unserer Weiterbildungskurse liegt daher genau auf diesen praxisrelevanten Fragen und Problemen.

100 % Mehrwert durch 100% Praxisbezug...."


Florian Pahl, Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Kursleiter und Gründer des Bildungswerks.



Weiterbildung mit Profis! - Ihre Vorteile

  • Begleitetes Selbststudium gem. §15 b Abs.1 MaBV
  • Hochwertiges Videomaterial zu allen wesentlichen Kursinhalten
  • Alle Inhalte einfach, verständlich aufgearbeitet
  • Nachweisbare Lernerfolgskontrollen gem. § 15 b Abs.1 MaBV
  • Kostengünstig✓ zeitlich flexibel✓ praxisnah✓

Weiterbildungskurse für

 Immobilienmakler


  • Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung gem. §34c Abs. 1 Nr. 1 GewO.
  • Weiterbildungsinhalt gemäß der gesetzlichen Vorgaben (Anlage 1 zu § 15b Absatz 1 MaBV)


             

Zu den Kursen>

Weiterbildungskurse für Immobilienverwalter


  • Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung gem. §34c Abs. 1 Nr. 4 GewO.
  • Weiterbildungsinhalt gemäß der gesetzlichen Vorgaben (Anlage 1 zu § 15b Absatz 1 MaBV)



               

Zu den Kursen>

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

& Hausverwalter

Weiterbildung für Immobilienmakler und Hausverwalter: Ihr Schlüssel zum Erfolg


Die Immobilienbranche ist dynamisch und ständigen Veränderungen unterworfen. Eine kontinuierliche Weiterbildung für Immobilienmakler ist daher unerlässlich, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und den Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Doch welche Vorteile bringt eine Weiterbildung für Immobilienmakler und welche Möglichkeiten gibt es?


Warum ist Weiterbildung für Immobilienmakler wichtig?



  1. Rechtliche Änderungen verstehen: Gesetze und Vorschriften im Immobiliensektor ändern sich häufig. Nur wer sich regelmäßig weiterbildet, bleibt auf dem neuesten Stand und kann rechtssicher arbeiten.
  2. Fachwissen erweitern: Neue Markttrends, innovative Marketingstrategien und moderne Technologien erfordern stetige Anpassung. Weiterbildung hilft, diese Entwicklungen zu verstehen und anzuwenden.
  3. Berufliche Anerkennung: Zertifikate und Abschlüsse aus Weiterbildungen erhöhen die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Kunden.
  4. Netzwerken: Weiterbildungskurse bieten die Möglichkeit, sich mit Kollegen auszutauschen und wertvolle Kontakte zu knüpfen.


Welche Weiterbildungskurse für Immobilienmakler gibt es?


Es gibt eine Vielzahl an Weiterbildungskursen, die speziell auf die Bedürfnisse von Immobilienmaklern zugeschnitten sind. Hier einige der wichtigsten:

  1. Recht und Gesetz: Kurse zu Mietrecht, Baurecht, und Immobilienrecht sind essenziell, um rechtlich einwandfrei arbeiten zu können.
  2. Vertrieb und Marketing: Schulungen in Verkaufsstrategien, digitalem Marketing und Kundenakquise helfen, die eigenen Dienstleistungen besser zu vermarkten.
  3. Technologie und Digitalisierung: Kurse zu Software für Immobilienmanagement, virtuelle Besichtigungen und Online-Marketingstrategien sind in der digitalen Welt unverzichtbar.
  4. Finanzierung und Bewertung: Weiterbildungen in Immobilienbewertung und Finanzierungsmöglichkeiten helfen, fundierte Beratung anzubieten.



Weiterbildungspflicht: Was Immobilienmakler und Immobilienverwalter wissen müssen


Seit dem 1. August 2018 besteht in Deutschland eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler. Diese verpflichtet Makler, innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung nachzuweisen. Diese Pflicht soll sicherstellen, dass alle Immobilienmakler über aktuelles Wissen und Fähigkeiten verfügen. Gleiches gilt für Immobilienverwalter.


Inhalte der Weiterbildungspflicht


Die Weiterbildungspflicht umfasst verschiedene Themenbereiche:

  • Rechtliche Grundlagen: Anpassungen an Gesetzesänderungen und neue Vorschriften.
  • Fachliche Kompetenzen: Vertiefung von Kenntnissen in Immobilienbewertung, Finanzierung und Vertrieb.
  • Technologische Entwicklungen: Neuerungen im Bereich der digitalen Technologien und deren Anwendung im Maklerberuf.


Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler und Hausverwalter ergeben sich aus der Anlage 1 zu § 15b Absatz 1 MaBV.


Nachweis der Weiterbildung


Immobilienmakler müssen ihre Weiterbildung durch Teilnahmezertifikate oder ähnliche Nachweise dokumentieren und bei den zuständigen Behörden vorlegen können. Es ist ratsam, diese Dokumente sorgfältig zu archivieren, um jederzeit auskunftsfähig zu sein.


Fazit


Eine kontinuierliche Weiterbildung für Immobilienmakler ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein entscheidender Faktor für den beruflichen Erfolg. Sie bietet die Möglichkeit, sich an die dynamischen Veränderungen der Branche anzupassen, die eigenen Kenntnisse zu erweitern und dadurch die Servicequalität zu verbessern. Mit der richtigen Weiterbildung können Immobilienmakler ihre Karrierechancen erheblich steigern und sich als kompetente Fachleute auf dem Markt etablieren.

Weiterbildung für Immobilienmakler und Hausverwalter - so einfach geht`s

  • Kurs auswählen
  • Anmelden
  • Versendung der Kursmaterialien
  • bequem per Post an Ihre Wunschadresse
  • Sie können sofort loslegen und die Kursmaterialien bearbeiten
  • Ebenso erhalten Sie Ihren persönlichen Onlinezugang
  • Lernerfolgskontrollen

(multiple choice) mit Hilfe der Kursunterlagen.

  • Sie erhalten Ihr persönliches

        Weiterbildungszertifikat

Sie haben Fragen zu unserem Weiterbildungsangebot? Sie benötigen eine individuelle Beratung?  

Weiterbildung für Immobilienmakler Kontakt

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

089/741185126

Sie erreichen uns:

Mo -Fr                                 9 Uhr - 18 Uhr

Sa u. So                               geschlossen

Weiterbildung für Immobilienmakler - häufige Fragen:

Wie kann die Weiterbildungspflicht erfüllt werden?

Gem. § 15b MabV kann die Weiterbildung in Präsenzform, in einem begleiteten Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form erfolgen. Bei Weiterbildungsmaßnahmen in einem begleiteten Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung erforderlich.

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen die Weiterbildungspflicht?

Gemäß § 144 Abs. 4 GewO, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, falls Immobilienmakler oder Hausverwalter die behördlich geforderten Nachweise nicht erbringen können. Dieses Fehlverhalten wird mit einem Bußgeld, von bis zu 5000€ bestraft.