gem. § 15 b Abs.1 MaBV
Durch meine Tätigkeit als Rechtsanwalt weiß ich genau mit welchen rechtlichen Fragen und Problemen Immobilienmakler und Hausverwalter täglich zu kämpfen haben.
Der Fokus unserer Weiterbildungskurse liegt daher genau auf diesen praxisrelevanten Fragen und Problemen.
100 % Mehrwert durch 100% Praxisbezug...."
Als Immobilienmakler:in oder Immobilienverwalter:in tätig zu muss man seit 2018 die Weiterbildungspflicht gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllen. Hiermit soll erreicht werden, dass die Sachkunde von Immobilienmaklern und Hausverwalter stetig gewährleistet wird. Die Weiterbildungspflicht bezieht sich auf mindestens 20 h innerhalb von drei Jahren.
Wer als Immobilienmakler und/oder
Übrigens:
Nicht nur die Inhaber der Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO sind von der Regelung betroffen, sondern alle Mitarbeiter, die an der Immobilienvermittlung oder Immobilienverwaltung mitwirken.
Die
Weiterbildungspflicht
ist
in
§ 34c Abs. 2a GewO i.V.m. §15b MaBV.
(multiple choice) mit Hilfe der Kursunterlagen.
Weiterbildungszertifikat
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089/50072914
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