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Weiterbildung Immobilienmakler & Hausverwalter

Kurse gem. § 34c GewO
- 20 Stunden -

für Immobilienmakler, Mietverwalter und WEG-Verwalter


  • Einfach und bequem im begleiteten Selbststudium
  • Erfüllung der Weiterbildungspflicht gem. § 34 C Abs. 2a GewO
  • Nachweisbare Lernerfolgskontrollen

          gem. § 15 b Abs.1 MaBV

  • zeitlich flexibel, wann und Wo Sie wollen


Zu den Kursen>
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Weiterbildung aber anders!


Durch meine Tätigkeit als Rechtsanwalt weiß ich genau mit welchen rechtlichen Fragen und Problemen Immobilienmakler und Hausverwalter täglich zu kämpfen haben.

Der Fokus unserer Weiterbildungskurse liegt daher genau auf diesen praxisrelevanten Fragen und Problemen.

100 % Mehrwert durch 100% Praxisbezug...."


Florian Pahl, Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Kursleiter und Gründer des Bildungswerks.



Weiterbildung mit Profis - Ihre Vorteile

  • Begleitetes Selbststudium gem. §15 b Abs.1 MaBV
  • Hochwertiges Videomaterial zu allen wesentlichen Kursinhalten
  • Alle Inhalte einfach, verständlich aufbearbeitet
  • Nachweisbare Lernerfolgskontrollen gem. § 15 b Abs.1 MaBV

Weiterbildungskurse für

 Immobilienmakler


  • Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung gem. §34c Abs. 1 Nr. 1 GewO.
  • Weiterbildungsinhalt gemäß der gesetzlichen Vorgaben (Anlage 1 zu § 15b Absatz 1 MaBV)


             

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Weiterbildungskurse für Immobilienverwalter


  • Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung gem. §34c Abs. 1 Nr. 4 GewO.
  • Weiterbildungsinhalt gemäß der gesetzlichen Vorgaben (Anlage 1 zu § 15b Absatz 1 MaBV)



               

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Weiterbildungspflicht

für Makler und Hausverwalter

Als Immobilienmakler:in oder Immobilienverwalter:in tätig zu muss man seit 2018 die Weiterbildungspflicht gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllen. Hiermit soll erreicht werden, dass die Sachkunde von Immobilienmaklern und Hausverwalter stetig gewährleistet wird. Die Weiterbildungspflicht bezieht sich auf mindestens 20 h innerhalb von drei Jahren.

Wer als Immobilienmakler und/oder

Übrigens:

Nicht nur die Inhaber der Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO sind von der Regelung betroffen, sondern alle Mitarbeiter, die an der Immobilienvermittlung oder Immobilienverwaltung mitwirken.

Die Weiterbildungspflicht ist in § 34c Abs. 2a GewO i.V.m. §15b MaBV.

Weiterbildung für Immobilienmakler und Hausverwalter - so einfach geht`s

  • Kurs auswählen
  • Anmelden
  • Versendung der Kursmaterialien
  • bequem per Post an Ihre Wunschadresse
  • Sie können sofort loslegen und die Kursmaterialien bearbeiten
  • Ebenso erhalten Sie Ihren persönlichen Onlinezugang
  • Lernerfolgskontrollen

(multiple choice) mit Hilfe der Kursunterlagen.

  • Sie erhalten Ihr persönliches

        Weiterbildungszertifikat

Sie haben Fragen zu unserem Weiterbildungsangebot? Sie benötigen eine individuelle Beratung?

Sie erreichen uns telefonisch täglich von 9 - 18 Uhr  unter 

089/50072914
oder per email

info@weiterbildung-immobilienmakler.de                          

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